Herzlich willkommen als Ausstellerin
bei Power & Potential Messe für Potentialentfaltung
am 15.9.2019 in Bonn, Haus Müllestumpe

Hier ist die Preisliste für die Messe 2019

  Beschreibung                                  
Alle Preise sind Brutto-Preise
  Hälfte (80×80 cm) eines Doppeltisches im Hauptsaal    155 €
  Hälfte (80×80 cm) eines Doppeltisches in Saal 2    115 €
  Vortrag (bei gleichzeitiger Standmiete), Zeitslot 30 min.,(bitte Zeit für Einlass einplanen)    30 €
  Workshop (bei gleichzeitiger Standmiete), Zeitslot 30 min.    30 €
  Vortrag/Workshop ohne Standmiete, bitte anfragen    80 €
  Interesse, ein professionelles Video drehen zu lassen Ca 450 €
  Interesse, ein professionelles Foto machen zu lassen     tbd
  Separater Raum (Hotelzimmer) für Einzelbehandlungen, z.B. Massage, bitte anfragen  70 €
     
  mit der Buchung akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung und die Teilnahmebedingungen
(bitte aufmerksam lesen)
   
   

Teilnahmebedingungen und Buchung:

Bitte lies zunächst die Teilnahmebedingungen aufmerksam durch.

Anmeldung und Zahlung der gewünschten Stände sowie Zeit-Slots für Workshop oder Vortrag hier im Shop.

Mit der Buchung erklärt sich die Ausstellerin mit allen hier aufgeführten Teilnahmebedingungen, AGBs und der Datenschutzerklärung
einverstanden.  

 

Stand

Alle Tische haben eine Größe von 160x80cm und können jeweils zur Hälfte gemietet werden. Preise laut Preisliste oben (Gültig ab 2.5.2019)

 

Raummiete für Workshop/ Vortrag

  • in Verbindung mit Standmiete:  30 €/30 min., bzw. 10 €/30 min. Saal 4
  • Vortrag/Workshop ohne Stand: 80 €/30 min.
  • Wir versuchen, Platzierungswünsche zu berücksichtigen, können aber aus organisatorischen Gründen die Anordnung im Raum und die Gesamtzahl der Tische pro Raum nicht garantieren. Es ist möglich, eine Wunschpartnerin für einen geteilten Tisch anzumelden. Je ein Stuhl gehört zum Stand. Sonstige Dekoration und Ausstattung ist selbst mitzubringen. Körbe etc sind ordentlich zu verstauen, so dass kein Sicherheitsrisiko besteht und der gepflegte Eindruck erhalten bleibt. Die mitgebrachten Gegenstände dürfen allerdings nicht über die angegebenen Standmaße hinausragen. Sollten defekte elektrische Geräte/Leuchten an einem Stand angeschlossen werden, die zu einem Stromausfall führen, ist eine Vertragsstrafe von 200 € fällig.

 

Mitwirkungspflichten

Die Ausstellerinnen verpflichten sich ab Anmeldung, die Messe in sachdienlicher Weise mit zu bewerben, um eine möglichst große Reichweite zum gegenseitigen Nutzen zu bewirken. Insbesondere durch Ankündigung in beruflichen Newslettern, Email-Signatur, Ankündigungen in social media und durch das Teilen der Facebook-Beiträge auf der Seite “Power & Potential Messe für Potentialentfaltung”. Ebenso erklärt sich die Ausstellerin bereit, Werbematerialien der Messe wie Flyer und Plakate nach besten Kräften zu verbreiten.

 

Zahlungs- und Stornobedingungen

Die Rechnung ist gleichzeitig die Standplatzbestätigung bzw. Bestätigung der Raumbuchung für einen Vortrag oder Workshop. Die Stand- und Raumgebühr wird innerhalb einer Woche nach Rechnungsdatum fällig. Bei Nichtzahlung bis zu dem angegebenen Zeitpunkt behält der Veranstalter sich vor, den Stand bzw. Raum anderweitig zu vergeben. Um die Durchführung der Messe in der gewünschten Qualität für alle Ausstellerinnen und Besucher zu gewährleisten, kann die Standgebühr bzw. Raumgebühr nach der gesetzlichen Rücktrittsmöglichkeit nicht zurückerstattet werden. Wir gehen davon aus, dass alle gebuchten Stände auch in Anspruch genommen werden und die Workshops und Vorträge wie vereinbart angeboten werden, um die Messe attraktiv für alle Besucher zu halten. Wir bitten alle Ausstellerinnen hier um ihre Loyalität und Unterstützung. Zahlungsart nach Rechnungseingang: Überweisung. Bei Buchung weniger als 21 Tage vor dem Termin per Barzahlung, sofern nicht anders vereinbart.

Ablauf der Veranstaltung

Die Veranstaltung erstreckt sich von Sonntag 10°°‐18°° Uhr. Der Aufbau erfolgt spätestens ab 9.00 Uhr und muss bis 9.45 Uhr erfolgt sein. Änderungen der Zeiten vorbehalten. Die Ausstellerin ist verpflichtet, den Stand während der gesamten Veranstaltungsdauer zu belegen und mit sachkundigem Personal besetzt zu halten.

Standaufbau, Mitnutzung durch Dritte, Untervermietung: Die Stände müssen vor Beginn der Veranstaltung aufgebaut werden und dürfen nicht vor Beendigung der Veranstaltung und ohne Absprache mit dem Veranstalter teilweise oder ganz geräumt werden. Alle Stände müssen so hinterlassen werden, wie sie vorgefunden werden, insbesondere darf kein Müll hinterlassen werden. Alle zur Standdekoration verwendeten Materialien müssen nach DIN 4102 schwer entflammbar sein (Brandschutzklasse 1).

Haftung Standplatz: Beschädigungen an Raum- oder Mietgegenständen gehen zu Lasten der betreffenden Standinhaberin. Zudem haften Sie als Ausstellerin zu jeder Zeit für Ihre mit gebrachten Materialien selbst, ebenso für einfache oder grobe Fahrlässigkeit Ihrerseits oder seitens Ihrer Mitarbeiter hinsichtlich Personen‐ und Sachschäden. Die allgemeine Bewachung der Veranstaltung übernimmt Anke Sauer-Fresen Power & Potential ohne Haftung für Verluste oder Beschädigungen. Für die Beaufsichtigung des Standes ist die Ausstellerin selbst verantwortlich. Dies gilt auch für die Auf und Abbauzeiten. Der Abschluss einer Ausstellerversicherung wird empfohlen.

Ausfall der Veranstaltung: Ist eine geregelte Durchführung der Ausstellung nicht möglich, ist Anke Sauer-Fresen Power & Potential berechtigt, die Veranstaltung abzusagen oder die Veranstaltungsdauer zu verkürzen, ohne dass die Ausstellerin hieraus Schadensersatzansprüche herleiten kann, es sei denn Anke Sauer-Fresen Power & Potential ist ein vorsätzliches Handeln vorwerfbar. Muss die Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt oder aufgrund von Anke Sauer-Fresen nicht zu vertretender behördlicher Anordnung abgesagt, geschlossen, zeitlich verlegt oder die Veranstaltungsdauer verkürzt werden, so sind die Standmiete sowie alle vom Aussteller zu tragenden Kosten in voller Höhe zu zahlen und Schadensersatzansprüche des Ausstellers sind ausgeschlossen.

Filme und Fotografien: Der Veranstalter ist berechtigt, während der Veranstaltung die Stände und das Standpersonal sowie andere Angebote zu fotografieren und zu filmen und das Material entsprechend für Werbezwecke zu verwenden. Dasselbe gilt für die vom Veranstalter zugelassene Presse. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Bonn. Es gilt Deutsches Recht.

Siehe auch unseren Kalender:
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